Florida Travelguide

Infos zur Unternehmensgründung in Florida

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warumfloridaFür Urlauber war Florida schon immer ein Traumziel. Aber was bedeutet das für Unternehmer? Wie schützt man sich vor Misserfolg und minimiert das „Lehrgeld“, welches bei Neuanfängen meist unvermeidlich anfällt? Die Antwort ist: Es kommt darauf an, dass man die richtigen Berater findet. Der Beitrag soll einen kleinen Ersteinblick geben:

Die erfolgreichsten Unternehmer sind meistens die, die ihre Geschäftstätigkeiten in Florida genauso vorsichtig angehen wie sie das zu Hause tun würden. Dabei darf man nicht am falschen Ende sparen und sollte sich gut vorbereiten: Eine ausgiebige Marktforschung ist hier genauso wichtig wie die von unternehmerischen Prinzipien motivierte Standortsuche. Das Einschalten erfahrener und objektiv handelnder Berater ohne künstliche Eile sind weitere maßgebende Dinge. Weiterhin bewahrheitet sich auch die alte Weisheit vom Schuster und seinen Leisten: Obwohl man immer wieder von erfolgreichen Aussteigern hört, ist das Betreiben einer kleinen Strandbar meist längst nicht so romantisch, wie man sich das vielleicht früher am Schreibtisch erträumt hat. 

Sind diese Fragen alle beantwortet, geht es darum, einen bereits gut fundierten Geschäftsplan in die Tat umzusetzen. Dabei unterscheidet sich das Recht in Florida von dem gewohnten Recht in Deutschland, was nachfolgend kurz erläutert werden soll:

Gesellschaftsrecht

Firmen sind in Amerika schnell, einfach und preiswert gegründet: Dieser Unterschied ist zwar positiv, bedeutet jedoch, dass eine Firma nur eine „leere“ Rechtsperson ist, bevor man sie mit Leben bzw. Vermögen erfüllt. Bei neugegründeten Firmen ohne Bonitätsbeweis bedeutet dies, dass Vermieter oder andere Geschäftspartner von den Besitzern, Geschäftsführern oder Muttergesellschaften persönliche Garantien verlangen und somit Haftung über die Einlage hinaus besteht. Vorsicht sollte man auch bei dem Eingehen von Verbindungen mit anderen Gesellschaften walten lassen, denn Konkurs ist schnell erklärt.

Arbeitsrecht

Um eines der einschlägigen Investoren- oder Geschäftsvisa zu ergattern und insbesondere um diese zu verlängern, kommt man um die Beschäftigung von U.S. Arbeitnehmern nicht herum. Da hilft dem Florida Unternehmer das Konzept des „Employment at Will“, sprich Beschäftigung nach Belieben. Wenn die Geschäfte gut gehen, stellt man Arbeitnehmer ein. Gehen sie schlecht, werden sie aus jeglichem nicht verfassungswidrigen Grund (dabei handelt es sich meist um Diskriminierung basierend auf Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung oder Herkunftsland) wieder entlassen. 

Während sich das für den Angestellten selber nicht attraktiv anhört, ist es für den Arbeitgeber ein idealer Mechanismus, sich an Marktfluktuationen anzupassen. Dabei ist dieser Mechanismus oft ein doppelschneidiges Schwert, da tüchtige und gut ausgebildete Kräfte Arbeitgeber bevorzugen, die freiwillig bestimmte Leistungen wie private Renten- und Krankenversicherung anbieten. Damit präsentiert sich die Kehrseite: Gute Angestellte verliert man schnell wieder, wenn diese irgendwo ein besseres Angebot bekommen. 

Steuern

Florida verlangt im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten von Privatleuten keine zusätzliche Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass auf reguläres Einkommen lediglich der prävalente Bundessteuersatz von maximal 35 % berechnet wird. Allerdings ist hier die Grundsteuer erheblich höher und der Zugewinn wird besteuert, egal wie lange man einen Vermögenswert hält. Ganz wichtig ist also zusätzlich zur Planung der Geschäftstätigkeit sich von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten zu lassen, der sich mit der Anwendung des deutsch/amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen und der Auswirkungen der Steuergesetze beider Länder auf den internationalen Unternehmer auskennt. 

Vertragsrecht

U.S. Recht richtet sich nach dem englischen Common Law und ist daher nicht an der Existenz eines Bundesgesetzbuches ausgerichtet. Die Folge sind voluminöse Vertragswerke, für die ganze Wälder sterben müssen. Es herrscht mit Ausnahme von sittenwidrigen Vereinbarungen fast völlige Vertragsfreiheit. Qualitätsstandards, Fristen oder wer im Streitfalle für Anwalts- u. Gerichtskosten aufkommt, wird vertraglich geregelt. Streitfragen, zu denen Verträge schweigen, enden oft vor Gericht.

Andere Gesichtspunkte und zu klärende Fragen: Sind Patente gesichert? Kommen Produkte haftungsrechtlichen Vorschriften nach? Brauchen Produkte und/oder Dienstleistungen eine besondere Lizenz oder Abnahme durch eine U.S. Behörde? Solche Fragen sollten auf jeden Fall vor Ankunft von Waren oder Geräten in einem amerikanischen Hafen geklärt werden. Amerikanische Rechtsanwälte spezialisieren sich früh und viele davon verbringen den Hauptanteil ihrer Zeit damit, ihre Mandanten vor Prozessen und Konflikten mit Behörden zu bewahren.

Für den gut vorbereiteten Unternehmer ist Amerika – und Florida – noch immer ein guter Standort. Jedoch muss der Umzug über den großen Teich richtig geplant sein. 

Lebensqualität

Amerikaner stehen ausländischen Investoren meist freundlich gegenüber. Generell wird man schnell aufgenommen und zuvorkommend behandelt. Den Sozialneid, den viele aus Europa oder anderen Teilen der Welt kennen, gibt es hier nur selten. Wer ein tolles Auto fährt, wird eher bewundert als beneidet, da in den USA selbst der einfachste Arbeiter daran glaubt, dass jeder in diesem System es zum gleichen Wohlstand bringen kann. Was in anderen Ländern Kriminalität oder Neid auslöst, wird in Amerika daher eher als Ansporn gesehen, gleiches zu erreichen. Diese Einstellung führt auch zu einem gewissen Maß an Sicherheit, die in anderen Sonnenzielen nicht unbedingt vorhanden ist.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Der Autor Dr. Jürgen Hartwich ist Managing Partner der International Business Organization, LLC, Cape Coral.