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Strafrechtliche Vorschriften in den USA
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Ein Bierchen am Strand, ein kleiner Gelegenheitsjob für die Aufbesserung des Taschengeldes, Baden oben ohne, das flexible Stillen meines Kleinkindes oder der schnell in Vergessenheit geratene Strafzettel – das wird doch wohl erlaubt sein. Fehlanzeige und Vorsicht geboten: Denn sollte man wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, ist mit einem Verfahren zu rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet.
Die Strafverfolgungsmaßnahmen und das Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer Verhaftung hat man gem. Art. 36 der Wiener Konsular-Rechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollte man bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht die Freilassung anordnen. Sie können auch nicht die Verteidigung übernehmen, jemanden jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden). Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
Kein Rauschmittelbesitz erlaubt
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt werden, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende USD. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
Es darf keine Arbeit angenommen werden, auch nicht um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn man hat eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Auch sollte man nicht länger in den USA bleiben, als es die im Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeit ist Alkohol trinken fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks und ähnliche Orte. Alkohol darf nicht an unter 21-Jährige abgegeben werden. Oft muss man auch mit weit über 30 Jahre noch den Ausweis vorlegen und beweisen, dass man schon 21 Jahre alt ist.
Rauchverbote unbedingt einhalten
In den USA werden Rauchverbote häufiger verhängt als in Deutschland. Es wird daher empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.
Nacktbaden erregt Ärgernis
Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten rar geworden sind, die Nacktheit generell als "indecent exposure" (unsittliche Entblößung) unter Strafe zu stellen, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen sondern auch von kleinen Mädchen.
Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und -missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen beispielsweise im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden. Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.
Öffentliches Stillen möglichst unterlassen
Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.
Verletzung der Aufsichtspflicht
In den USA kann das Unbeaufsichtigen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten – auch wenn nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen festsetzen (z. B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12 bis 13 Jahren schwankt und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.
Prostitution und Stalking
In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein. In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, genannt "Stalking", strafbar.
Aufgepasst im Staßenverkehr
Erhält man ein sogenanntes Ticket (Strafzettel) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches, gilt ohne Wenn und Aber: Zahlen! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Man sollte sich direkt an die Stelle wenden, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn man die USA bereits verlassen hat, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.
Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.